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Behandlungspflege nach §37 SGB V

Die Behandlungspflege nach §37 SGB V ist eine Krankenkassenleistung und wird ausgenommen des Eigenanteils von 10% der anfallenden Kosten innerhalb der 28 Tage eines Kalenderjahres, sowie einer Zuzahlung von 10 Euro pro ärztlicher Verordnung, vollständig übernommen.