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Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach § 45b SGB XI

Die zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach § 45b SGB XI sind eine Leistung der Pflegekasse.

 

Diese Leistung richtet sich nach §45b, SGB XI. Vor Januar 2015 waren damit lediglich die zusätzlichen Betreuungsleistungen gemeint. Seitdem jedoch zählen zusätzliche Entlastungsleistungen mit dazu. Diese Leistungen erstrecken sich auf die folgenden Bereiche:

 

  • Alltagsbegleitung, die bei Dingen, die die pflegebedürftige Person noch selbst erledigen kann, Hilfestellung bietet
  • Sonstige Dienstleistungen
  • Generell alle Tätigkeiten, die Entlastung verschaffen

 

Damit ist größtenteils Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung und Pflegebegleitung gemeint. In Anspruch nehmen kann das jeder, der seinen gewöhnlichen Alltag nicht mehr selbst bewerkstelligen kann, und der ambulant gepflegt wird.

 
Der Entlastungsbetrag ist zweckgebunden. Monatlich können bei Pflegegrad 1-5 125 € in Anspruch genommen werden.