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Verhinderungspflege

Die Verhinderungspflege ist eine Leistung der Pflegekasse und kann im Rahmen von 1612 Euro pro Kalenderjahr entweder 42 Tage am Stück oder stundenweise beantragt werden.
Sie kann in Anspruch genommen werden zur Entlastung der Pflegepersonen, wenn diese aufgrund von Erholungsurlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen (z.B. Artztermin, Familienfeier, private Termine) verhindert ist.

 

Sie dient der Entlastung der Pflegeperson und kann nach sechsmonatiger Pflegegradbestehung in Anspruch genommen werden.

 

Zudem gilt hier, im Gegensatz zur Betreuungsleistung, dass der nicht genutzte Betrag am Ende des Kalenderjahres verfällt und ein neues Budget von 1612 Euro zur Verfügung steht.