Diese Seite drucken

Betreuende Tätigkeiten

Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach § 45b SGB XI

 

Seit 2015 können neben Angeboten der allgemeinen Anleitung und Betreuung auch zusätzliche Entlastungsleistungen in Anspruch genommen werden, die von Pflegebedürftigen in Anspruch genommen werden können. Pflegebedürftige aller Pflegegrade, die ambulant gepflegt werden, haben seit dem 01.01.2017 Anspruch auf einen einheitlichen Entlastungsbetrag von 125 € im Monat. Dieser kann ausschließlich zweckgebunden verwendet werden, z. B. für Leistungen durch einen ambulanten Pflegedienst. -> siehe Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach § 45b SGB XI , wie z. B.

 

  • Unterstützung im Haushalt, insbesondere bei der hauswirtschaftlichen Versorgung
  • Unterstützung bei der Bewältigung von allgemeinen oder pflegebedingten Anforderungen des Alltags
  • Unterstützung bei der eigenverantwortlichen Organisation individuell benötigter Hilfsmittel
  • Entlastung von Angehörigen in ihrer Eigenschaft als Pflegende.

 

Unsere ausgebildeten Betreuungskräfte gehen individuell auf die Bedürfnisse und Wünsche des zu Betreuenden ein.

So variiert die Einzelbetreuung beispielsweise zwischen Spaziergängen, dem Ansehen von Familienalben als Training des  Langzeitgedächtnis und einer Runde „Mensch ärgere dich nicht ®“ zur Förderung der Konzentration.

Zudem bieten wir jeden Mittwoch einen Betreuungsnachmittag in unseren Büroräumlichkeiten an, bei dem gesungen, gespielt und viel gelacht wird.

Die Termine für dieses Jahr können Sie der Rubrik „Aktuelles“ entnehmen.

 

 

 

Verhinderungspflege

 

Sind Sie als Pflegeperson, die einen pflegebedürftigen Menschen mindestens ein halbes Jahr lang gepflegt hat, an der Pflege auf Grund einer Krankheit, aus privaten oder Urlaubsgründen verhindert, besteht für 42 Tage im Kalenderjahr ein Anspruch auf eine Verhinderungspflege.
Zur Entlastung der Pflegeperson kann diese auch stundenweise in Anspruch genommen werden, wenn diese aufgrund von Erholungsurlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen (z.B. Artztermin, Familienfeier, private Termine) verhindert ist.

 

Wir pflegen und umsorgen Ihren Angehörigen mit allergrößter Sorgfalt.